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Wie viele Spielautomaten darf ich in meiner Gaststätte aufstellen?
In einer Gaststätte dürfen laut § 3 Spielverordnung (SpielV) maximal 2 Geldspielgeräte aufgestellt werden. Diese gesetzliche Obergrenze gilt für alle gastronomischen Betriebe wie Kneipen, Bars, Restaurants und Imbissbetriebe mit gültiger Gaststättenerlaubnis. Reine Unterhaltungsautomaten ohne Gewinnmöglichkeit – etwa Dartautomaten, Boxautomaten, Fun4Four-Spieltische oder Kicker – fallen nicht unter diese Begrenzung und können zusätzlich aufgestellt werden. Yurdanur Automaten übernimmt für Sie die komplette Aufstellbescheinigung, die Anmeldung der Geräte beim zuständigen Ordnungsamt sowie alle weiteren behördlichen Schritte. So entspricht Ihr Betrieb jederzeit den aktuellen Vorschriften.